Graphik2



Fahrschule Schorr

PKW-Klassen       
Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mitführen von Anhängern
Alle Anhänger bis 750 kg zG,
bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 
3.500 kg begrenzt.




• Biometrisches Passbild
• Sehtest
• Kurs über lebensrettende
• Sofortmaßnahmen am Unfallort*
• Nachweis über Tag und Ort der Geburt




Mindestalter: 18/17**
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung

Klasse B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
 
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.



• Biometrisches Passbild
• Nachweis über Tag und Ort der Geburt



Mindestalter: 18/17**
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: -

Fahrschule Schorr

Klasse BE
Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.


 



• Biometrisches Passbild
• Sehtest
• Kurs über lebensrettende
• Sofortmaßnahmen am Unfallort*
• Nachweis über Tag und Ort der Geburt



Mindestalter: 18/17**
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

Fahrschule Schorr

Mofa
einspurige, einsitzige Fahrräder mit   Hilfsmotor,
• maximal 25 km/h bbH,
• Verbrennungsmotor bis 50 ccm      Hubraum oder Elektromotor



• Biometrisches Passbild



Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorieprüfung

Fahrschule Schorr

AM
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER
(Moped, Mokick) /
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER /
VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
 
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
 
d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).



• Biometrisches Passbild
• Sehtest
• Kurs über lebensrettende
• Sofortmaßnahmen am Unfallort*
• Nachweis über Tag und Ort der Geburt



Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung

Fahrschule Schorr

A1
LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³
 
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
 
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.




• Biometrisches Passbild
• Sehtest
• Kurs über lebensrettende
• Sofortmaßnahmen am Unfallort*
• Nachweis über Tag und Ort der
• Geburt





Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: AM
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung

Fahrschule Schorr

Klasse A2
KRAFTRÄDER bis 35 kW

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse
max. 0,2 kW/kg.





• Biometrisches Passbild
• Sehtest
• Kurs über lebensrettende
• Sofortmaßnahmen am Unfallort7)
• Nachweis über Tag und Ort der Geburt





Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung

Klasse A
KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
 
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.






• Biometrisches Passbild
• Sehtest
• Kurs über lebensrettende
• Sofortmaßnahmen am Unfallort*
• Fahrerlaubnisklassen
• Nachweis über Tag und Ort der Geburt






Mindesalter
zu a) 24 bzw.20 bei mind. 2 Jahren
Vorbesitz der Klasse A2

zu b) 21
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung

*nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse
** 17 Jahre
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen zu BF 17 finden Sie hier...
Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.